Dokumentation der kindlichen Entwicklung in Kindertageseinrichtungen beim Übergang in die Grundschule
In Mecklenburg-Vorpommern besuchen ca. 97 % der über 3-jährigen Kinder eine Kindertageseinrichtung. In dieser Zeit wird die Entwicklung der Kinder (gemäß Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V, §1 Abs. 5) beobachtet und dokumentiert. Die hier erhobenen Daten verfügen potenziell über einen großen Wert für die Schuleingangsphase. Für die Beobachtung und Dokumentation kommen unterschiedliche Instrumente zum Einsatz, welche vom Gesetzgeber teilweise im Rahmen der BeDoVo M-V (§2 Abs. 1) empfohlen werden. Das Spektrum an eingesetzten Verfahren reicht von informellen, von der jeweiligen Einrichtung selbst erstellten, bis hin zu standardisierten und an großen Kindergartengruppen normierten Instrumenten. Daher wird davon ausgegangen, dass nicht in allen Kindertageseinrichtungen auf Instrumente zurückgegriffen wird, welche den wissenschaftlichen Gütekriterien entsprechen (Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, 2012). So breit wie das Spektrum der eingesetzten Verfahren ist auch das Spektrum von Qualität und Quantität der Ergebnisse, die somit nur selten zur Weitergabe an die Grundschule geeignet sind. So gehen über Jahre erhobene Daten beim Übergang in die Grundschule verloren. Stattdessen findet beim Schuleintritt erneut eine Untersuchung (Schuleingangsuntersuchung) statt. Nicht nur, dass die Kinder damit einer belastenden Testsituation ausgesetzt werden, die Einmaligkeit dieser Situation durch fremdes Untersuchungspersonal birgt auch die Gefahr für verfälschte Ergebnisse.
Ziel des Projektes ist somit zum einen die Entwicklung und Erprobung eines verbindlichen Beobachtungs- und Dokumentationsverfahrens für Kindertageseinrichtungen, in welches die Ergebnisse bereits durchgeführter Verfahren integriert werden können. Zum anderen soll überprüft werden, ob durch dieses Verfahren (mindestens einmalig durchgeführt) die bisherige
Schuleingangsuntersuchung ersetzt werden kann.
Abschlussberichte: